Seniorennachmittag in der Christuskirche
Am Mittwoch, den 16. September 2026 findet in der Christuskirche Neunkirchen-Innenstadt um 14.30 Uhr der Seniorennachmittag statt. weiterlesen
Vor der Abstimmung über die Novellierung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) am kommenden Mittwoch (16. September) im Landtag des Saarlandes haben sich das Katholische Büro Saarland und das Evangelische Büro Saarland mit einem offenen Brief an die Abgeordneten der SPD- und CDU-Landtagsfraktionen gewandt. Darin fordern sie eine rechtliche Absicherung der Trägerautonomie freier und konfessioneller Kindertagesstätten im geplanten § 9a des Gesetzes.
Die beiden Kirchen betonen, dass sie die vorgesehenen Sicherstellungsvereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern nicht grundsätzlich infrage stellen. Diese könnten, sofern partnerschaftlich ausgestaltet, dazu beitragen, die Bedarfsplanung zu unterstützen und ein verlässliches Betreuungsangebot sicherzustellen. Allerdings sehen sie in der aktuellen Gesetzesfassung die Gefahr, dass freie Träger faktisch zum Abschluss solcher Vereinbarungen gezwungen werden könnten.
In ihrem Schreiben appellieren daher die Leiterin des Katholischen Büros Saarland, Ordinariatsdirektorin Katja Göbel, sowie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen für das Saarland, Pfarrer Dr. Thomas Bergholz: „Wir bitten Sie eindringlich, vor der abschließenden Abstimmung noch eine rechtlich belastbare Sicherung der Trägerautonomie in die Vorschrift über die Sicherstellungsvereinbarungen aufzunehmen.“
Kritisch sehen die Kirchen insbesondere die Möglichkeit, Zuschüsse zu kürzen oder zu versagen, wenn ein Träger den Abschluss einer Vereinbarung ohne „sachlich gerechtfertigten Grund“ ablehnt. Da dieser Begriff gesetzlich nicht näher definiert sei, bestehe die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen. Zudem müsse zunächst der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung entscheiden, obwohl er zugleich Verhandlungspartner sei.
Die Verfasser des Briefs warnen vor möglichen Folgen für die betroffenen Einrichtungen. „In dieser Zeit können die Kürzung oder Versagung von Zuschüssen und die daraus entstehende wirtschaftliche Unsicherheit den Bestand einer Einrichtung oder eines Trägers gefährden.“ Selbst eine spätere gerichtliche Klärung könne dann unter Umständen zu spät kommen.
Grundsätzlich gehe es nach Ansicht der Unterzeichner um mehr als eine einzelne gesetzliche Regelung. „Es geht um die Frage, ob die Eigenständigkeit freier und konfessioneller Träger auch unter veränderten politischen Mehrheiten wirksam geschützt bleibt.“ Mit Blick auf die jüngsten Wahlergebnisse im Regionalverband Saarbrücken sei die Möglichkeit, dass ein Landkreis oder der Regionalverband künftig von einer Partei geführt werde, die freien und konfessionellen Trägern feindselig gegenüberstehe, „nicht mehr rein theoretischer Natur“. Trägervielfalt, Subsidiarität sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern müssten dauerhaft abgesichert werden und dürften nicht von politischen Mehrheiten abhängen.